Vom 27. März bis zum 17. Mai 2026 war die Open-Air-Ausstellung „Pictures for the Human Rights“ des gleichnamigen Vereins am Andreij-Sacharow-Platz in Nürnberg vor dem FAU CHREN zu sehen. Die Ausstellung ist Teil einer internationalen Wanderserie und wurde zuvor bereits in mehreren Städten gezeigt, darunter Karlsruhe, Frankfurt am Main, Luxemburg, Bonn, Düsseldorf, Regensburg und New York City.
Ziel der Ausstellung ist es, die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf niedrigschwellige und öffentlich zugängliche Weise sichtbar zu machen und damit ein breites Publikum im urbanen Raum zu erreichen.
30 Künstler*innen aus zwölf Ländern hatten jeweils einen Artikel der Menschenrechte künstlerisch interpretiert. Die großformatigen Banner im öffentlichen Raum werden durch deutsche und englische Begleittexte ergänzt. Zusätzlich standen Informationen in leichter Sprache sowie QR-Codes zu Gebärdensprachvideos zur Verfügung, wodurch die Ausstellung möglichst barrierearm gestaltet war.
Die Künstlerin und Gründerin der Ausstellung, Barbara Wilmers-Hillenbrand, beschreibt auf der Webseite des Vereins den Ansatz des Projekts als Versuch, durch die visuelle Kraft der Kunst Menschenrechte zugänglich und erfahrbar zu machen, Dialoge anzustoßen und ein Bewusstsein für Gerechtigkeit und Freiheit zu stärken.
Studierendenprojekte im Rahmen des MA Human Rights
Drei Studierende des Masterprogramms Human Rights der FAU beteiligten sich an Social-Media-Videos, um die Ausstellung sichtbarer zu machen. In diesen Videos wählten sie jeweils einen Menschenrechtsartikel sowie das dazugehörige Bild aus, das ihnen persönlich besonders wichtig war. Die Videos ergänzten die Ausstellung um persönliche Perspektiven und zeigten, wie sich die Inhalte der Menschenrechte individuell reflektieren lassen.
Artikel 25 – Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Artikel 25 garantiert das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinischer Versorgung sowie sozialer Sicherheit.

Für Mia Turbić hat dieser Artikel sowohl persönliche als auch wissenschaftliche Bedeutung. Aufgewachsen in Bosnien und Herzegowina, war ihr die Erfahrung von Krieg und der damit verbundenen Unsicherheit grundlegender Lebensbedingungen vertraut. Diese biografische Erfahrung prägt auch ihre wissenschaftliche Arbeit zur Aushungerung von Zivilist*innen als Völkerrechtsverletzung.
Die Aktualität des Artikels zeigt sich für sie besonders in gegenwärtigen Konflikten, in denen Hunger weiterhin gezielt als Kriegswaffe eingesetzt wird. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass der Zugang zu Grundversorgung auch außerhalb von Kriegen weltweit ungleich verteilt ist und damit Fragen von Würde und sozialer Gerechtigkeit berührt.
Besonders eindrücklich ist für sie im gewählten Bild die Darstellung eines Kindes, das die Verletzlichkeit in Situationen mangelnder Grundversorgung sichtbar macht und die Abwesenheit dieser Rechte unmittelbar erfahrbar werden lässt.
Artikel 26 – Recht auf Bildung

Artikel 26 garantiert das Recht auf Bildung, das allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein sollte und zur Entwicklung der Persönlichkeit sowie zur Stärkung von Menschenrechten beitragen sollte.

Für Alejandro Gómez López ist Bildung das zentrale Instrument gesellschaftlicher Transformation. Sie ermöglicht nicht nur individuelle Entwicklung, sondern auch gesellschaftlichen Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und den Umgang mit Diversität.
Das ausgewählte Bild zeigt für ihn eine junge Person, die sich von der Vergangenheit abwendet und nach vorne blickt. Diese Bewegung symbolisiert Bildung als Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft. Gleichzeitig verweist er auf bestehende Ungleichheiten, insbesondere im Zugang zu Bildung für Mädchen und junge Frauen weltweit.
Artikel 28 – Recht auf eine soziale und internationale Ordnung

Artikel 28 beschreibt das Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten Rechte vollständig verwirklicht werden können.

Angelica Hernandez Silvera betont, dass Menschenrechte nicht nur von rechtlichen Rahmenbedingungen abhängen, sondern auch von funktionierenden und gerechten gesellschaftlichen Strukturen. In vielen Teilen der Welt sind diese Strukturen jedoch fragil oder unzureichend entwickelt.
Das von ihr gewählte Bild verweist auf prekäre Lebensbedingungen und soziale Unsicherheit. Es macht sichtbar, wie strukturelle Ungleichheiten und schwache Institutionen dazu führen können, dass Menschen faktisch keinen Zugang zu ihren verbrieften Rechten haben.
Menschenrechte im Dialog zwischen Kunst, Wissenschaft und Stadtgesellschaft
Die Ausstellung machte deutlich, dass Menschenrechte nicht nur juristische Normen sind, sondern auch kulturell und gesellschaftlich verhandelt werden.
Im Rahmen dieses Zusammenspiels ordnete auch Wiebke Winter vom Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg die Bedeutung der Ausstellung ein:
„Die Menschenrechte sind heute noch genauso wichtig wie zu ihrer Verabschiedung durch die UN vor 78 Jahren, aber ebenso sind sie bedroht und oftmals Menschen auch unbekannt. Als Stadt des Friedens und der Menschenrechte prägen die Menschenrechtsartikel in der Straße der Menschenrechte von Dani Karavan schon lange unser Stadtbild. Nun wollen wir auch mit dieser mobilen Ausstellung die Menschenrechte an verschiedenen Orten in unserer Stadt für alle sichtbar machen.
[…]30 Künstlerinnen und Künstler aus zwölf Ländern haben diese grundlegenden Rechte in ihren Kunstwerken interpretiert und versucht so einen Zugang zu den Menschenrechten zu bekommen. Die Bilder bieten Raum für Interpretation und regen an zur Diskussion. So können sie das Sprechen über Menschenrechte erleichtern. Im Gegensatz zu Texten sind Bilder eine universelle Sprache und damit absolut passend für die universellen Menschenrechte. […]
Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung in Nürnberg ist ein hervorragendes Beispiel für gelungene und jahrelange Kooperation bei Menschenrechtsthemen. Alle Akteur*innen haben hier andere Stärken und Herangehensweisen und ergänzen sich dadurch perfekt. Die Forschungen des FAU CHREN unterstützen sowohl Vereine wie z.B. das Nürnberger Menschenrechtszentrum (NMRZ), aber auch das kommunale Menschenrechtsbüro bei ihrer faktenbasierten Arbeit, während die Zivilgesellschaft immer wieder Impulse für neue Themen im Feld der Menschenrechte und Forderungen an die Stadt setzt. Das Menschenrechtsbüro nimmt diese Impulse auf, vermittelt zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft und vermittelt das Wissen in passenden Formaten in die Stadtgesellschaft weiter.“
Weitere Informationen
- Alle Informationen zur Wanderausstellung und zu den weiteren Ausstellungsorten in Nürnberg gibt es auf der Webseite des Vereins „Pictures for the Human Rights e.V.“
- Alle Videos sind auf unseren Social-Media-Kanälen Instagram, LinkedIn, Bluesky zu finden.
