Ab dem Wintersemester 2026/27 wird der Masterstudiengang M.A. Human Rights als zweijähriges Programm mit neuen Regeln angeboten.
Der überarbeitete Lehrplan fügt der Programmstruktur ein viertes Semester hinzu, wodurch die methodische Ausbildung im Programm gestärkt wird und mehr Möglichkeiten geboten werden, die Kernkurse durch Wahlmodule entsprechend den individuellen Interessen der Studierenden zu ergänzen. Die neue Modulstruktur sowie empfohlene Studienpläne für Vollzeit- und Teilzeitstudierende finden Sie hier.
Die neuen Studiengangsregeln sehen auch Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen vor. Berufserfahrung ist für die Zulassung nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen konzentriert sich die Bewertung auf den Bildungshintergrund der Bewerber sowie ihre Vorkenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte. Details finden Sie hier.
Schließlich fallen für das Programm keine Studiengebühren mehr an. Die Studierenden müssen ab 2025 nur noch die allgemeine Semestergebühr in Höhe von 72 € pro Semester entrichten.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Programmregeln haben, wenden Sie sich bitte an unsere Programmkoordinatorin Frau Ines Kalam.
Ab dem Wintersemester 2026/27 wird der Masterstudiengang M.A. Human Rights als zweijähriges Programm mit neuen Regeln angeboten.
Der überarbeitete Lehrplan fügt der Programmstruktur ein viertes Semester hinzu, wodurch die methodische Ausbildung im Programm gestärkt wird und mehr Möglichkeiten geboten werden, die Kernkurse durch Wahlmodule entsprechend den individuellen Interessen der Studierenden zu ergänzen. Die neue Modulstruktur sowie empfohlene Studienpläne für Vollzeit- und Teilzeitstudierende finden Sie hier.
Die neuen Studiengangsregeln sehen auch Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen vor. Berufserfahrung ist für die Zulassung nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen konzentriert sich die Bewertung auf den Bildungshintergrund der Bewerber sowie ihre Vorkenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte. Details finden Sie hier.
Schließlich fallen für das Programm keine Studiengebühren mehr an. Die Studierenden müssen ab 2025 nur noch die allgemeine Semestergebühr in Höhe von 72 € pro Semester entrichten.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Programmregeln haben, wenden Sie sich bitte an unsere Programmkoordinatorin Frau Ines Kalam.