Sowohl der Fachbereich Rechtswissenschaft als auch das Institut für Politische Wissenschaft bieten unterschiedliche Lehrveranstaltungen zum Thema Menschenrechte an.
Master Human Rights
Der Weiterbildungsstudiengang Human Rights richtet sich an Berufstätige mit einem Bachelor-Abschluss und praktischer Erfahrung in einschlägigen Arbeitsbereichen. Aufgrund seiner internationalen Ausrichtung ist er offen für Bewerber*innen aus aller Welt, insbesondere für Berufstätige in internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, in öffentlichen Verwaltungen (auf internationaler, EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene), in der Politikberatung, im Presse-/Medienbereich, in Interessengruppen und Verbänden, in spezialisierten Anwaltskanzleien, Unternehmen und in der Forschung. Eine Besonderheit dieses Studiengangs ist, dass er sich auch an Personen richtet, die sich ehrenamtlich oder nebenberuflich in der Menschenrechtsarbeit engagieren und sich beruflich qualifizieren wollen, um diese Tätigkeit weiter auszubauen. Es werden daher auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die in anderen Bereichen tätig sind, aber über praktische Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit außerhalb ihres Hauptberufs verfügen.
Detaillierte Informationen über Programm, Bewerbungsverfahren und Lehrende finden Sie auf der Internetpräsenz des Studiengangs.
Human Rights Clinic
Neuauflage der FAU Human Rights Clinic ab Oktober 2024! Weitere Informationen finden Sie in Kürze hier und auf der projekteigenen Homepage.
Die FAU Human Rights Clinic (HRC) ist ein interdisziplinäres menschenrechtliches Praxisprojekt, in dem Studierende über den Zeitraum von einem Jahr in Zusammenarbeit mit einem Praxispartner aus der NGO-Szene eine „expert opinion“ zu einer aktuellen menschenrechtlichen Problematik ausarbeiten. Die HRC ist eine Kooperation der Professuren für Internationale Politik der Menschenrechte (Prof. Dr. Katrin Kinzelbach) und Öffentliches Recht, insb. Grund- und Menschenrechtsschutz (Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater).
Die Expert Opinion 2021/22 ist in Buchform bei FAU University Press erschienen. Sie steht hier im Volltext zur Verfügung.
Nachdem im Sommer 2021 die internationalen Truppen überraschend abrupt aus Afghanistan abgezogen waren, fiel das Land mit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 zurück unter die Herrschaft der Taliban. Viele der Ortskräfte, die für die Bundeswehr und andere deutsche Organisationen tätig waren, wurden nicht oder viel zu spät evakuiert und saßen in Afghanistan fest, wo sie von den Taliban als „Kollaborateur*innen“ bedroht und verfolgt wurden. Das Projekt des ersten Zyklus der FAU Human Rights Clinic startete im Wintersemester 2021/22 unter dem Titel „Menschenrechtliche Aufarbeitung der Afghanistan-Evakuierung“. In Zusammenarbeit mit PRO ASYL als Praxispartner widmet sich das Team aus fünf Studierenden der Rechts- und Politikwissenschaft den rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Ortskräfteaufnahme.
Begleitend zur selbstständigen Recherchearbeit umfasst das Programm der HRC neben dem Auftaktworkshop spezifische Kompetenzworkshops mit internationalen Referent:innen, in denen organisatorische („Best practices in der Clinic-Arbeit“, „DO’ and DON’Ts in group research“), inhaltliche („Afghanistan – Menschenrechte, Ortskräfte, anwaltliche Praxis“) und methodische Kompetenzen vermittelt werden („Kompetenzworkshop – Interviews“). Zudem führten die Studierenden Interviews mit Rechtsanwält*innen, Mitarbeitenden aus Menschenrechtsorganisationen sowie betroffenen Ortskräften.
Das Ergebnis des Projekts ist die Expert Opinion „Grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte“, welche die Probeme des sog. Ortskräfteverfahrens aufarbeitet und Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Auslegung des § 22 S. 2 AufenthG oder die Einführung neuer Schutzinstrumente macht.
Das Thema der FAU Human Rights Clinic 2022/23 lautete Klimawandel & Flucht: Schutz für „Klimaflüchtlinge“. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Insitut für Menschenrechte als Praxispartner verfassten die Studierenden eine Expert Opinion zu der Frage, wie Menschen, die vor den negativen Effekten des Klimawandels fliehen, Schutz finden können. Welche Schutzformen existieren bereits im nationalen und internationalen Asyl- und Flüchtlingsrecht? Reichen diese Schutzformen aus? Welche innovativen Ansätze könnten bestehende Lücken schließen?
Die Expert Opinion wird zeitnah in Buchform bei der FAU University Press erscheinen.
Bei Fragen können Sie jederzeit den Koordinator der Human Rights Clinic, Jonathan Kießling kontaktieren.
Human Rights and Business Clinic
Die FAU Human Rights and Business Clinic (HRB Clinic) bringt Studenten und Wissenschaftler der FAU mit Partnerorganisationen zusammen, um an angewandten Forschungsprojekten zu arbeiten. Unter der Leitung von Doktorandinnen und Doktoranden des internationalen Doktorandenprogramms „Business and Human Rights: Governance Challenges in a Complex World“, erfüllt die Klinik eine doppelte Funktion, indem sie den Studierenden hilft, ihre Forschungsfähigkeiten zu nutzen, um zeitnahe und wirkungsvolle Projekte in Zusammenarbeit mit einer externen Organisation durchzuführen, und stellt der Partnerorganisation akademische Forschungskapazitäten zur Verfügung. Durch die Annäherung von Wissenschaft und Praxis zielt die Klinik darauf ab, eine für beide Seiten vorteilhafte und wirkungsorientierte Forschung zu betreiben.
Human Rights Talks
Die „FAU Human Rights Talks“ stehen für ein innovatives Lehrformat, das von Frau Professor Wiater seit dem Sommersemester 2019 angeboten wird. In den Talks bearbeiten die TeilnehmerInnen aus verschiedenen Blickwinkeln aktuelle Fragen des Grund- und Menschenrechtsschutzes.
Je nach Thema finden die Human Rights Talks auf Englisch oder Deutsch statt. An den Human Rights Talks können Jurastudierende aller Studienphasen, Studierende des Masters Human Rights, Ersamus-Studierende sowie interessierte Studierende anderer Studienfächer teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unseres CHREN Mitglieds Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater.