FAU CHREN Human Rights Colloquium: Entwicklung eines rechtsverbindlichen Instruments zu Wirtschaft und Menschenrechten mit Prof. Markus Krajewski

FAU CHREN Human Rights Colloquium über die Entwicklung eines rechtsverbindlichen Instruments im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte mit Prof. Markus Krajewski

Das CHREN veranstaltete am 9. Oktober 2025 ein besonders gut besuchtes Human Rights Colloquium mit FAU Professor Markus Krajewski von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Als international renommierter Experte für Wirtschaft und Menschenrechte treibt Prof. Krajewski viele menschenrechtliche Forschungsinitiativen des CHREN an, einschließlich des Exzellenzclusters „Transforming Human Rights.“ Seine wissenschaftliche und didaktische Arbeit prägt seit Jahren Generationen von Nachwuchsforschenden weltweit. Seine Forschung wird auch seit 2022  von einem International Doctorate Programme (IDP) unterstützt, dessen Promovierende teilweise ebenfalls an der Veranstaltung teilnahmen.

Prof. Krajewski stellte seine aktuellen Forschungsergebnisse zur Entwicklung eines Legally Binding Instruments (LBI) für Wirtschaft und Menschenrechte vor. Diese Bemühungen greifen eine große Herausforderung unserer Zeit auf: die Notwendigkeit, sich direkt mit globalen Konzernen und deren Akteuren auseinanderzusetzen, die immer mächtiger werden und für Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich oder -schuldig sind. Die Arbeit baut auf den unverbindlichen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) von 2011 auf, könnte jedoch eine Neuausrichtung dieser markieren. Prof. Krajewskis aktuelles Forschungsprojekt untersucht, welche Lehren aus anderen globalen Menschenrechtsvertragsverhandlungen gezogen werden können, beispielsweise aus der Entstehung der UN-Kinderrechtskonvention (CRPD) und wie diese für das LBI genutzt werden könnten.

Rückblick

In seiner Präsentation betonte er, dass der Erfolg des LBI eine „Verfestigung des Konsenses“ unter den Staaten erfordere. Das entstehende Instrument müsse die UNGP daher sinnvoll ergänzen und dürfe ihnen nicht entgegenstehen. Gerade weil ein internationaler Konsens über das LBI dringend notwendige nationale Gesetzesreformen anstoßen könnte, dürfe es in seinen Forderungen nicht „überspezifisch“ werden, etwa indem es erhebliche Abweichungen von etablierten nationalen Praktiken – wie den forum non conveniens-Regeln – verlangt. Es könne und solle jedoch zur Weiterentwicklung bestehender Rechtsnormen und Grundsätze beitragen, beispielsweise durch eine klarere rechtliche Basis für extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen und die Integration einer verpflichtenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (HRDD), da diese Praxis bereits von einer wachsenden Zahl von Staaten angewandt wird.

Gleichzeitig – und erneut in Anlehnung an umfassendere Erfahrungen in der Vertragsgestaltung – müsse der Entwurfsprozess die Mitbestimmung der Rechteinhaber:innen respektieren. Krajewski zufolge sei die aktive Einbindung betroffener Rechteinhaber:innen (z. B. Opfer und lokale Führungspersönlichkeiten) in die Verhandlungen ein entscheidender Grundsatz für die „ethische Legitimität und praktische Wirksamkeit“ des Instruments – ganz nach dem Vorbild der CRPD mit ihrem Motto: „Nichts über uns ohne uns“.

Prof. Dr. Markus Krajewski im Profil (Bild: FAU/Nathalie Schneider).
Prof. Dr. Markus Krajewski (Bild: FAU/Nathalie Schneider).

Die anschließende Diskussion setzte sich intensiv mit den Kernthesen des Beitrags und seinen weitreichenden Implikationen auseinander. Diskutiert wurden unter anderem die Akteure, die das LBI fördern (oder eben nicht) und die jeweiligen Gründe, die Rolle der Europäischen Union im Verhandlungsprozess, das „Leben“ des LBI nach seiner Verabschiedung, die theoretische Grundlage für die Zurechnung menschenrechtlicher Verantwortung an Unternehmen und die Notwendigkeit, an einer Trennung von öffentlichem und privatem Recht festzuhalten.

Zur Person: Prof. Krajewski

Professor Markus Krajewski ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (seit 2010). Er ist Programmverantwortlicher des MA in Human Rights und ist Teil des Vorstands des FAU Research Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (FAU CHREN). Darüber hinaus ist Professor Krajewski Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen internationales Wirtschaftsrecht, Menschenrechte, europäische Außenbeziehungen und das Recht der öffentlichen Dienstleistungen. Das im Kolloquium vorgestellte Projekt basiert auf Arbeiten, die er im Rahmen eines kürzlichen Forschungsaufenthalts als Visiting Fellow am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz begonnen hat.

Über das FAU CHREN Human Rights Colloquium

Organisiert vom FAU Research Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (FAU CHREN), bringt unser inter- und transdisziplinäres Kolloquium Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen zusammen, um aktuelle Themen der Menschenrechtsforschung und -praxis zu erörtern. Die Kolloquien werden regelmäßig organisiert und von Dr. Janina Heaphy und Prof. Eva Pils gemeinsam geleitet. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf Einladung. Anfragen sind an die Koordinatorinnen oder an humanrights@fau.de zu richten.

FAU CHREN Human Rights Colloquium mit Prof. Dr. Markus Krajewski als Speaker, Bild der Partizipierenden
FAU CHREN Human Rights Colloquium mit Prof. Dr. Markus Krajewski als Sprecher (Bild: FAU/Nathalie Schneider).